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Verpackungskunst - und wie man damit umgehen sollte!
28.07.2004 von Sven


Die tanzenden Hasen - eine (fast) tragische Geschichte!


Dies ist ein schönes Beispiel dafür, was man bei Internet-Auktionen erleben kann. Und warum man nicht immer klein beigeben sollte wenn man der Meinung ist im Recht zu sein!
Irgendwann im April 2003 habe ich bei einem großen Auktionshaus eine Händlerdeko entdeckt und auch die Auktion gewonnen.


Ersteigert habe ich das:

(wobei dies ein Bild meiner inzwischen nochmal von anderer Seite erworbenen Händlerdeko ist!)



Bekommen habe ich das:

Was war passiert? Die Deko besteht aus drei wesentlichen Teilen:

- ein massiver Holzrahmen

- die Grundplatte mit dem eigentlichen Modell

- eine Plexiglashaube




Der Verkäufer hatte im Auktionstext zugesichert, das "seltene Modell" dem Wert entsprechend gut zu verpacken, er würde aber keine Garantie für eventuelle Beschädigungen übernehmen. Er hatte offenbar den Karton über die ganze Einheit gestülpt, diesen dann umgedreht und die Seiten mit Styroporplatten verstärkt. Die drei Teile sind aber nur lose ineinander gesetzt und so passierte was passieren musste, spätestens beim Versand stürzte die schwere Platte mit den Figuren in die Plexiglashaube. Das Ergebnis kann man auf den Bildern recht gut sehen. Zusätzlich verabschiedeten sich noch diverse abgebrochene Teile durch größere Löcher im Karton.

Ich forderte also den Verkäufer auf, mir mein Geld zurück zu zahlen, was dieser prompt verweigerte. Er meinte es sei ein Transportschaden und deswegen wäre die Post zuständig. Die wiederum lehnte die Schadensregulierung auf Grund mangelhafter Verpackung ab.

Da der Verkäufer weiterhin die Erstattung des Kaufpreises verweigerte, ging ich zum Rechtsanwalt. Mein Glück war, daß das Paket nicht zu mir, sondern zu einem Freund geschickt wurde Ich wollte eigentlich vermeiden, daß der Postbote es irgendwo hinknallt, aus Frust mich nicht erreicht zu haben. Und da der Zustand des Paketes auch ungeöffnet schon seltsam war, wurden die oben eingefügten Aufnahmen beim Öffnen gemacht. Somit war dieser Teil ordentlich dokumentiert und wurde später der Zeugenaussage hinzugefügt.

Der Rechtsstreit begann im Juni 2003 und zog sich dann über 6 Monate hin. Am Ende habe ich gewonnen und hoffe nun bald auch mein Geld zurück zu bekommen. Die Gesamtkosten für den Verkäufer dürften nun um ein Vielfaches höher liegen als bei einer einfachen Erstattung des Kaufpreises. Allein meine Anwalts- und Gerichtskosten lagen schon über dem ursprünglichen Kaufpreis, aber es hat sich gelohnt dieses Risiko einzugehen!

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